Bergriffserklärungen
| Term | Definition |
|---|---|
| Führungszeugnis |
Das Führungszeugnis kann man bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragen bzw. auch direkt beim Bundesamt der Justiz. Dort wird es auch gleich überbeglaubigt. Sollten die Angestellten der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung mal wieder nicht wissen was ein überbeglaubigtes Führungszeugnis ist, so ist denen einfach zu erklären, daß dies ein ganz normales (kein amtliches) Führungszeugnis ist, welches beim Bundesamt der Justiz nochmals extra eine Überbeglaubigung (ein extra Stempel und Unterschrift) erhält. |
| Reisepass |
Wer in einem der Länder Südamerikas bleiben möchte und nicht nach kurzer Zeit einen neuen Reisepass bei der deutschen Botschaft beantragen möchte, dem wird empfohlen sich in Deutschland noch einen neuen Reisepass ausstellen zu lassen. Ansonsten sollte der Reisepass noch 1 Jahr gültig sein. |
| überbeglaubigtes Führungszeugnis |
Das Führungszeugnis kann man bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragen bzw. auch direkt beim Bundesamt der Justiz. Dort wird es auch gleich überbeglaubigt. Sollten die Angestellten der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung mal wieder nicht wissen was ein überbeglaubigtes Führungszeugnis ist, so ist denen einfach zu erklären, daß dies ein ganz normales (kein amtliches) Führungszeugnis ist, welches beim Bundesamt der Justiz nochmals extra eine Überbeglaubigung (ein extra Stempel und Unterschrift) erhält. |
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